"Jetzt soll ich auch noch für mein Sparkonto Kirchensteuern zahlen"
Nachdem Banken im Herbst 2008 an ihre Kunden Briefe zum Thema Kirchsteueranteil aus der Abgeltungsteuer verschickten, war die Verwirrung bei vielen Kirchenmitgliedern groß. Es ging sogar so weit, dass die Kirchenaustritte in einigen Gemeinden drastisch anstiegen.
Die Markuskirche in Stuttgart veröffentlichte in ihrem Gemeindebrief einen "Brief an einen ehemaligen Konfirmanden", den Sie auch gerne weiter verwenden können.
Lieber Jakob,
danke für Ihre offene Antwort auf meine Rückfrage nach Ihrem Kirchenaustritt. "Jetzt soll ich auch noch für mein Sparkonto Kirchensteuer zahlen," schreiben Sie. Nun, das haben Sie auch bisher schon die ganze Zeit getan, bei vielen Sparern war es bisher sogar mehr, als jetzt fällig wird! (In unserem Land gilt nun eben die Regelung, dass für alle Einkünfte, die jemand zu versteuern hat, auch Kirchensteuer abzuführen ist.) Genauer können Sie sich darüber informieren auf den Internetseiten der
Landeskirche (-Kirchensteuer-).
Sie schreiben, Ihre Großeltern hätten Ihnen einen größeren Geldbetrag vermacht, der nun auf einem Sparbuch Zinsen brint. Und Sie wollten nicht, dass dieses Vermögen nun wegen Abgeltungs- und Kirchensteuer "davonschmilzt".
Ich weiß nicht, wie hoch der Betrag ist, der da auf Ihrem Sparbuch liegt.
Ich nehme einfach mal an, es sind 50.000 Euro. Und ich nehme weiter an, dass sie die mit 4 Prozent verzinst bekommen.
In diesem Beispiel beträgt Ihr Einkommen an Zinsen exakt 2.000 Euro. Dieser Betrag ist steuerpflichtig. Aber davon können Sie noch den Freibetrag von 801 Euro abziehen, sofern Sie den nicht schon für eine andere Kapitalanlage eingesetzt haben. Bleiben also 1.199 Euro steuerpflichtig. Davon 25 Prozent sind als Abgeltungsteuer fällig, das macht genau 299,75 Euro.
Und jetzt erst kommt der Kirchensteuer-Anteil, der in Württemberg 8 Prozent der fälligen Steuer beträgt.
In diesem Fall also 8 x 2,9975 = 23,98 Euro.
In Wirklichkeit ist das Verfahren noch etwas komplizierter, weil der Kirchensteueranteil aus dem zu versteuernden Einkommen vorab wieder herausgerechnet wird.
Im geschilderten Fall wäre der tatsächliche Kirchensteueranteil 23,51 Euro und damit weniger als die Verwaltungsgebühr, die der Kirchenaustritt Sie gekostet hat. Es sind dies knapp 2 Prozent Ihrer Zinseinnahmen und weniger als ein Halbes Promille Ihres Sparbetrags.
Sie haben mir versichert, dass Sie die Arbeit der Kirche im sozialen und kulturellen Bereich für wichtig halten. Deshalb kann ich mir nicht recht vorstellen, dass Sie wegen dieses kleinen (aber für die Arbeit der Kirche wichtigen) Beitrags ausgetreten sind.
Ich nehme an, das plötzliche Interesse der Bank an Ihrer Kirchenzugehörigkeit hat Sie misstrauisch gemacht, und aus Ärger darüber haben Sie Ihren Austritt erklärt.
Ich hoffe, wir bleiben trotzdem in Verbindung.
Mehr zur
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(ak)